Allgemeine Geschaeftsbedingungen

§ 1 Vertragsabschluss
Vorliegende Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn der Käufer eigene, abweichende Geschäftsbedingungen auf Geschäftspapier aufgedruckt hat. Alle Verträge, sowie ihre Abänderungen oder Ergänzung bedürfen der schriftlichen Bestätigung
durch Haaratelier, Bahnhofstr. 45, 49661 Cloppenburg.

§ 2 Gewährleistung
Mängel sind dem Haaratelier unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelrüge muss schriftlich erfolgen und hat den Mangel
nach Art und Umfang so deutlich zu kennzeichnen, dass der Grund der Beanstandung erkennbar
ist. Bei begründeten ordnungsgemäß gerügten Mängeln ist das Haaratelier lediglich zum Umtausch der Ware
bzw. des Haarteils oder der Nachlieferung des Fehlenden verpflichtet. Wie immer geartete weitergehende
Ansprüche stehen dem Käufer nicht zu. Der Käufer ist verpflichtet, für die einstweilige Aufbewahrung der
beanstandeten Ware zu sorgen.

§ 3 Zahlung/Preise/Zusatzdienstleistungen
Vereinbarungsgemäß ist eine Anzahlung von 50€ für jede zeitlich eingeplante Stunde (incl. Farboptimierung, Schnitt und Styling)
vor Lieferung und Einarbeitung des Haarteils zu bezahlen. Der Restbetrag ist spätestens mit der Haarerweiterung zu leisten.
Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, die Regeln und Tarife für die Haarerweiterung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Der Kunde ist sich insbesondere bewusst, dass der auf der Vorderseite angeführte Preis nur ein ca. Preis ist und schwanken kann,
da der Preis sich nach der tatsächlich benötigten Anzahl und Art der eingearbeiteten Tressen richtet. Friseurleistungen wie
Dauerwelle, Färben, Haarschnitt oder Heimpflegeprodukte sind im Preis nicht inbegriffen und daher extra zu bezahlen.
Die Lieferung aller Waren erfolgt ab Werk zu Kosten und Risiko des Käufers, oder durch dessen persönliche Abholung beim Haaratelier.

§ 4 Annahmeverzug
Sollte der Kunde bzw. Käufer den Haarerweiterungstermin nicht einhalten, ist das Haaratelier berechtigt zurückzutreten,
wobei die geleistete Anzahlung vereinbarungsgemäß ohne Gegenansprüche des Käufers verfällt.

§ 5 Garantiefrist
Das Haaratelier leistet nur Garantie für 4 Wochen ab dem Einarbeitungstermin. Aufgrund der Beschaffenheit
der Haare kann eine Gewährleistung für einen längeren Zeitraum nicht gegeben werden. Keinesfalls bezieht sich
die Gewährleistung auf Veränderungen der Haarfarbe, sofern diese durch unsachgemäße Behandlung, wie insbesondere die
Verwendung von nicht zugelassenen Haarwaschmitteln, zu starke Sonneneinstrahlung, umfärben, das nicht Einhalten der
täglichen Pflege wie in der Pflegeanleitung beschrieben oder wie vom Haaratelier oder dessen Personal mitgeteilt, etc.
entstehen. Weiteres keinesfalls bezieht sich die Garantie auf mechanische Schäden jeglicher Art wie
insbesondere mit Eigenhaar ausgegangene, verlorene oder ausgerissene Bereiche.

§ 6 Unverschuldete Beeinflussungen
Unverschuldete Beeinflussungen wie Elementarereignisse, Betriebsstörung, Streik, etc. berechtigen das Haaratelier
von übernommenen Verpflichtungen ganz oder teilweise zurückzutreten. In solchen Fällen kann der Käufer
weder Schadensersatz, noch Nachlieferung verlangen.

§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist die Hauptniederlassung Haaratelier, Bahnhofstr. 45, 49661 Cloppenburg.
Für Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag sind ausschließlich die Gerichte die der Hauptniederlassung
Haaratelier, Bahnhofstr. 45, 49661 Cloppenburg am Nächsten liegen zuständig, sofern nicht
das Konsumentenschutzgesetz etwas anderes bestimmt.